
© dpa/Christoph Reichwein
Schmierereien an Schützenhalle gegen Merz: Beamte durchsuchten offenbar rechtswidrig das Wohnhaus von SPD-Nachwuchspolitikerin
Gegen Nela Kruschinski lag ein Durchsuchungsbefehl vor. Sie wurde verdächtigt, Schriftzüge wie „Merz aufs Maul“ an Wände geschmiert zu haben. Doch das Vorgehen der Behörden war wohl nicht rechtens.
Stand:
Wegen Schmierereien gegen den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist einem Medienbericht zufolge das Wohnhaus einer SPD-Nachwuchspolitikerin in Merz' Heimatregion Sauerland rechtswidrig durchsucht worden. Wie das WDR-Magazin Westpol am Sonntag berichtete, beschlagnahmten Beamte Anfang April in Menden bei der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden Nela Kruschinski ihren Laptop, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher. Kruschinski habe sich damals kurz vor ihrem Abitur befunden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Arnsberg verdächtigte Kruschinski dem Bericht zufolge, für Schmierereien an der örtlichen Schützenhalle verantwortlich zu sein. Sprüche wie „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ waren dort Ende Januar vor einem Wahlkampfautritt von Merz mit dessen Ehefrau Charlotte angebracht worden. Als der damalige Kanzlerkandidat dort ankam, waren die Parolen an den Wänden sichtbar.
Genehmigt hatte den Durchsuchungsbefehl bei Juso-Ortschefin Kruschinski laut WDR das Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz' Ehefrau sei. Unterschrieben hatte das Dokument ein Richter auf Probe. Charlotte Merz bestritt dem WDR gegenüber, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Begründung für Durchsuchungsbefehl war wohl „dürftig“
Für Kruschinski legte der Rechtsanwalt und SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty Beschwerde gegen den Durchsuchungsbefehl ein – und bekam Recht. Das Landgericht Arnsberg bewertete den Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein als rechtswidrig.
Der WDR berichtet im Zusammenhang mit dem Durchsuchungsbeschluss über weitere Auffälligkeiten: So soll der Ermittlungsrichter vor dem Landgericht eingeräumt haben, keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen zu haben. Der für eine Hausdurchsuchung erforderliche Antrag der Staatsanwaltschaft habe sich zudem nicht in den Akten befunden.
Zwei Hinweise, mit denen der Durchsuchungsbeschluss begründet wurde, seien dürftig gewesen, berichtet der WDR. Dies seien zum einen die „vage“ Aussage einer Zeugin gewesen, die „zwei jüngere Personen“ nahe der Schützenhalle gesehen, diese aber nicht erkannt habe. Zum anderen sei auf einem Zettel ein anonymer Hinweis bei der Polizei in Hagen eingegangen, in dem dazu aufgefordert worden sei, Kruschinski und einen Bekannten der Juso-Ortsvorsitzenden „ins Visier“ zu nehmen. (AFP)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: